Ergänzungsabgabe - Solidaritätszuschlag

Als am 26.02.1991 der damalige Finanzminister Waigel vor die versammelte Presse trat, hatte er neben der Erhöhung der Mineralölsteuer etwas Besonderes im Gepäck. Uns allen ist dieses „Geschenk“ als Ergänzungsabgabe mit dem Namen „Solidaritätszuschlag“ bekannt. Längst gehört diese Mehreinnahme in die Mottenkiste der Steuergeschichte. Doch es ist wie immer. Wenn der Staat die Hand aufhält, fällt es ihm beim Wegfall der Grundlagen schwer, diese wieder rückgängig zu machen.

Angefangen hatte die Geschichte der Ergänzungsabgaben mit der Änderung des Grundgesetzes im Dezember 1955. Durch das vom Bundestag beschlossene und vom Bundesrat bestätigte Finanzverfassungsgesetz vom 23.12.1955, änderte sich der Artikel 106 einschneidend. Seitdem steht in der Aufzählung der Steuern die dem Bund zustehen, folgender Zusatz:

“ … die Ergänzungsabgabe zur Einkommenssteuer und zur Körperschaftssteuer“

Ergänzungsabgabe - Solidaritätszuschlag
Ergänzungsabgabe – Solidaritätszuschlag

Dabei beschreibt das Wort „Abgabe“ die Sachlage schon sehr verklausuliert. Durch die feste Anbindung an die Einkommens- oder Körperschaftssteuer, ist diese letzten Endes nur eine weitere Steuer.

Erstmals machte man im Jahr 1968 von der Regelung Gebrauch. Vorrangig diente sie dazu um die entstandenen Lücken im Bundeshaushalt zu finanzieren. Ab einem Einkommen von 16020 Mark (Ledige) betrug diese damals 3 Prozent der Steuerschuld. Je nach zu zahlender Steuerart wurde sie nach 7 bzw. 9 Jahren wieder abgeschafft.

„Blühende Landschaften“ fordern kreative Namen

Als 3 Monate vor der deutschen Einheit der damalige Kanzler Kohl, im Rahmen der Einführung der Wirtschafts- und Währungsunion am 1. Juli 1990 vor die TV Kameras trat, ließ er dem Volke wissen:

Durch eine gemeinsame Anstrengung wird es uns gelingen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Sachsen und Thüringen bald wieder in blühende Landschaften zu verwandeln. … Es wird niemandem schlechter gehen als zuvor, dafür vielen besser.“

Doch kaum hatte sich das Land von seiner „Einheitstrunkenheit“ erholt, stellte man fest, dass das Geld hinten und vorne nicht reichte. Die „blühenden Landschaften“ ähnelten da eher einem großen Haufen Herbstlaub. Zusätzliche Belastungen des Staatshaushaltes wurden durch die Förderung der Wirtschaft in den ehemaligen Staaten des sozialistischen Blocks hervorgerufen.

Weitere finanzielle Herausforderungen entstanden durch den 2. Golfkrieg. Irak hatte Kuwait überfallen und nach der Niederlage jede Menge brennende Ölquellen hinterlassen. Das wiedervereinigte Deutschland war damals noch nicht (offiziell) in der Lage, militärische Hilfe zu leisten. Also zückte der Staat vor allem das Scheckbuch. 16 Milliarden Mark kostete Deutschland die indirekte Beteiligung.

Um die finanziellen Herausforderungen bewältigen zu können, trat am 1. Juli 1991 die Ergänzungsabgabe „Solidaritätszuschlag“ in Kraft. Diese war zunächst bis zum 30.06.1992 befristet. Doch die Verführung war groß. Und so wurde mit Beginn des Jahres 1995, der zusätzliche Beitrag des Steuerzahlers, durch das Solidaritätszuschlagsgesetz vom 23.06.1993 wiedereingeführt. Wie bei der ersten Immission, betrug die zusätzliche Belastung 7,5 Prozent der Steuerschuld auf die Einkommens- und Körperschaftssteuer. Ein Hauptgrund für die erneute Beanspruchung, war die Unterschätzung der Kosten der Deutschen Einheit. Am 1.1.1998 sank die „Abgabe“ vor allem auf Betreiben der FDP, mit dem Blick auf die kommende Bundestagswahl, auf die heutigen 5,5 Prozent.

Solidarität mit sich selbst

Der Solidaritätszuschlag war jedoch zu keinem Zeitpunkt eine steuerliche Maßnahme die den Namen rechtfertigte. So bezahlten selbstverständlich die Menschen in den fünf neuen Bundesländern den Betrag ebenso, obwohl die damit verbundene Aussage etwas anderes suggerieren sollte. Ein Bauerntrick vor dem schon die Klatschpresse in ihren Verbrauchertipps warnt.

Geben sie niemals jemanden Geld, wenn sie Geld benötigen!

Darüber hinaus, ist diese Art der Mehreinnahme im Bundeshaushalt, wie jede andere Steuer auch, nicht zweckgebunden. Somit kann der Staat frei entscheiden, wie er die Mittel verwendet. Die Folge ist, dass nur ein Teil der Einnahmen, als Sonderzuweisung den fünf Bundesländern im Osten Deutschlands zufließt. Seit dem Jahr 2011 übersteigen die Einnahmen des Solidaritätszuschlages den Bundeszuweisungen an die „Neuen Bundesländer“.

Quelle: statista.de
Quelle: statista.de

Im Bericht des Bundesfinanzministeriums zu den Steuereinnahmen im Jahr 2016 wird auf das Thema wie folgt eingegangen:

„Der Solidaritätszuschlag wies im Haushaltsjahr 2016 ein Einnahmewachstum um 5,8 % auf 16,9 Mrd. € auf. Damit folgt er der Entwicklung des überwiegenden Teils seiner Bemessungsgrundlagen – der Lohnsteuer, der veranlagten Einkommensteuer, der Körperschaftssteuer und der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag. Als Zuschlag in Höhe von 5,5 % der festgesetzten Steuer profitierte der Solidaritätszuschlag von der Expansion dieser Steuern.“

Quelle:statista.de
Quelle:statista.de

Den Einnahmen aus den Solidarzuschlag für das Jahr 2016, stehen 6 Milliarden die den ostdeutschen Ländern im Rahmen des Solidarpakts II im Jahr 2016 gezahlt wurden gegenüber. Die Ergänzungsabgabe „Soli“ ist somit nicht nur ein großer Etikettenschwindel, sondern auch noch ein Plus-Geschäft für den Finanzminister. Das Wort „Solidarität“ ist demzufolge überholt und gänzlich fehl am Platz.

Dank der erfolgreichen Wirtschaftspolitik der letzten Jahre, freut man sich im zuständigen Ministerium über die entstandenen Überschüsse. Für 2016 waren es fast 24 Milliarden Euro. Grund genug sich nun wirklich einmal Gedanken über die Abschaffung des Solidaritätszuschlages zu machen.

Verpasste Chancen

Wie schon bei der Absenkung der Ergänzungsabgabe im Jahr 1998, ist es wieder die FDP die sich für die Abschaffung des „Solidaritätszuschlages“ einsetzt. In ihrem Wahlprogramm für die diesjährige Bundestagswahl hieß es im Abschnitt „Faire Balance zwischen Bürger und Staat“:

„Ende 2019 läuft der Solidarpakt aus. Dann ist die Erhebung des Solidaritätszuschlags nicht mehr zu rechtfertigen. Die Abschaffung des Solidaritätszuschlags ist eine Frage der politischen Glaubwürdigkeit. Wir wollen den Solidaritätszuschlag bis Ende 2019 abschaffen.“

Weniger konsequent waren da die Vorstellungen von CDU, CSU und der SPD. Die Vorschläge reichen von einer zeitlich gestreckten Beseitigung, bis zu einer begrenzten Abschaffung für Bezieher unterer und mittlerer Einkommen.

Wie man inzwischen aus den gescheiterten Sondierungsverhandlungen für eine Jamaika-Koalition weiß, war man sich über die dreistufige Abschaffung des Solidaritätszuschlages schon fast einig. Doch daraus wurde bekanntlich nichts.

Wer auch immer die Geschicke unseres Landes in den nächsten Jahren leiten wird, dem sei auf den Weg mitgegeben, dass die unzeitgemäße Verwendung des Namens „Solidarität“ nicht mehr angebracht ist. Weiterhin stellt sich die Frage, was wir im Falle einer Rezession oder einer anderen größeren gesellschaftlichen Herausforderungen tun würden. Die Ergänzungsabgabe sollte doch ein Instrument für diese Szenarien sein und nicht ein Kassenfüller in einem erfolgreichen wirtschaftlichen Zyklus.

Es gibt keine Berechtigung mehr für diese zusätzliche Steuerbelastung – Schafft den Solidaritätszuschlag ab.

Die Welt ist schön, wenn Du sie änderst!

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Von fkmoegelin

In den veröffentlichten Artikeln beschreibe ich die Welt aus meiner Sicht. Diese sind durchaus politisch, aber immer fern von Blockdenken und / oder einer bestimmten politischen Richtung. Die Artikel sind Konkret. Aussagen die bloße Behauptungen sind, finden sie bei mir nicht. Damit bewahre ich meine Unabhängigkeit. Der Standpunkt ist mir wichtig. Dies ist mein Konzept – Frei von Vorurteilen und Paradigmen.