Ein lautes Vogelgezwitscher erreicht mich am frühen Morgen. Es wird Sommer im Rheinland und die Natur gibt ihr Bestes. Es ist einfach herrlich. So kann ein Tag beginnen. Gleich ist es 5 Uhr und wie immer starte ich mit den Nachrichten in den Tag. Sekunden genieße ich noch die Stille des Alltags und die Herrlichkeit der von Draußen vermittelten guten Laune. „Anschlag in Manchester“ so lautet die erste Schlagzeile. Nein nicht schon wieder schießt es mir durch den Kopf. Die Realität zwingt einen die Nachricht zur Kenntnis zu nehmen. Mindestens 19 Menschen sind gestorben und über 60 sind zum Teil schwer verletzt. Dies ist der Moment indem du denkst, dass dein Gefühl des herrlichen Tages verlogen war.
Mir fällt auf, dass die britischen Sicherheitskräfte relativ schnell von einem Anschlag sprechen. Dies unterscheidet sich deutlich von der deutschen Polizei, die in ähnlichen Fällen wesentlich verhaltender reagiert. Sicherlich ist dies immer eine Ermessensfrage, doch beeindruckend ist dies schon. Warum erst lange drumherum reden wenn die Tatsachen eine deutliche Sprache sprechen?

Was den Manchester Attentäter kennzeichnet, ist das der Attentäter im Land geboren und aufgewachsen ist. Ein Lebenslauf wie so viele in dem Land. Verblendet vom Hass auf andere Kulturen, andere Glaubensrichtungen oder der Unzufriedenheit mit der eigenen Situation lassen diese zu radikalen Islamisten werden. In Großbritannien gibt es 3000 Sympathisanten mit dem Islamischen Staat. In Deutschland leben nach Aussage des Bundeskriminalamtes, derzeit 570 Gefährder aus dem Bereich des militant-salafistischen Spektrums. Nach der Definition der Behörde sind dies potentiell gewaltbereite Menschen mit unterschiedlichen Gefahrenpotential.
Durch die Anschläge in Deutschland im Jahr 2016 haben wir gelernt, nicht alle als gefährlich eingestufte Personen, können einer ständigen Beobachtung unterzogen werden. Nicht jeder Gefährder, ist den Verantwortlichen unmittelbar bekannt. Die Folgen sind absehbar. Das subjektive Empfinden einer Anschlagsgefahr steigt. Die Menschen sind zunehmend verunsichert. Doch die Verantwortlichen in der Politik nehmen dies nur widerstrebend zur Kenntnis. Zuletzt mussten dies in meinen Bundesland die ehemalige Ministerpräsidentin Hannelore Kraft erfahren. Die Sicherheit der eigenen Bürger, war ein Thema dem man nicht genügend Beachtung schenkte. Dies war nicht nur in der Silvesternacht 2015/2016 erkennbar. Damals handelte man nach den Prinzip „Was nicht sein kann, dass nicht sein darf!“. Es wurde vertuscht und verschwiegen. Man wollte nicht zugeben, dass es überwiegend Männer aus dem nordafrikanischen und arabischen Raum waren, die Frauen belästigten und bestohlen.
Von den rund 1200 Anzeigen bei der Polizei, führten nur 30 Sachverhalte zu einem Urteil. Allein in sechs Fällen, wurde ein Rechtsspruch wegen sexueller Nötigung gefällt. (Stand Dezember 2016). Im Jahr darauf waren in Köln 1500 Beamte notwendig, um die Ordnung in der Silvesternacht einigermaßen zu garantieren. Dies waren etwa 10 mal so viele wie im Jahr zuvor. Und dennoch musste sich die Polizei, ausgerechnet von denen anfeinden lassen, die im Januar 2016 tagelang schwiegen. Am 2. Januar belastete die Grünen Chefin Simone Peter, die Kölner Polizei mit Rassismusvorwürfe. Diese schnelle Reaktion hätte man sich gern ein Jahr zuvor gewünscht. Doch damals hieß es, das noch nichts genaues bekannt sei und man trotz einer immer steigenden Zahl von Anzeigen erst einmal die Untersuchungen abwarten müsse.
Betrachtet man die Sicherheitspolitik in dem Bundesland ergibt sich ein eindeutiges Muster. – „Was nicht sein kann, dass nicht sein darf!“ – Der Berliner Attentäter vom 21.12.2016 hätte in NRW schon längst in seine Heimat abgeschoben werden können, sofern man es nur gewollt hätte. Bürokratische Hürden wie die fehlenden tunesischen Ausweispapiere waren nur eine davon. Spätestens seit Mitte September 2016, war den deutschen Behörden durch den marokkanischen Geheimdienst bekannt, dass der Mann nicht nur in seinen Aussagen gefährlich, sondern auch Anhänger des IS war.
Das Verständnis hat seine Grenzen, wenn ein mit einer Duldung ausgestatteter Hilfesuchender, diese massiv missbraucht. So wurde diese Woche bekannt, dass der sich häufig in Berlin aufhaltende Terrorist, schon im November 2016 ins Gefängnis gehört hätte. „Gewerblicher, bandenmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln“ lautete der Vorwurf. Gegen das zuständige Landeskriminalamt erstattete der Berliner Innensenator Andreas Geisel inzwischen Anzeige. Diese bezieht sich nicht nur auf den Vorwurf der Strafvereitelung sondern auch auf den Tatbestand der Urkundenfälschung. Findige Verantwortliche hatten versucht, ihren Fehler zu vertuschen, indem sie wichtige Aktenvermerke zum Fall des Terroristen zurückdatierten. – „Was nicht sein kann, dass nicht sein darf!“

Und die Realitäten sprechen eine weitere Sprache. No-Go-Areas gibt es längst auch in Deutschland. Stadtteile in denen rechtsfreie Räume entstanden sind. Duisburg-Marxloh, Essen-Altendorf und Dortmund-Nordstadt sind nur einige Orte in Nordrhein-Westfalen. Die Polizei warnt nicht nur in diesen Gebieten vor Respektlosigkeit, Ghettobildung, Drogenkriminalität, Clans und organisierten Großfamilien. Auf eine Nachfrage der Rheinischen Post erklärte der Chef der Polizeigewerkschaft Arnold Plickert:
„Natürlich gibt es No-Go-Areas in NRW.“ – „Das sind Angsträume, in denen normale Bürger sich unwohl fühlen.“
Wenn man mit den Menschen in NRW im Zuge der bevorstehenden Landtagswahl gesprochen hatte, dann wurde einem schnell klar, dass dieser Satz alles andere als realitätsfern ist. Die Menschen haben Angst, sich zu einer bestimmten Zeit in bestimmten Orten zu bewegen. Dabei werden öffentlich geäußerte Bedenken, von den politisch Verantwortlichen nicht ernst genommen. Bestätigt wird diese Meinung auch durch einen weiteren Vorfall in NRW am 2. April.
„Hallo, meine Freundin wird gerade vergewaltigt- Von einem Schwarzen.“ so der Anrufer laut dem Polizeiprotokoll. Als dieser noch von einem Mann mit einer Machete erzählte wurde er von der diensthabenden Polizistin in der Notrufzentrale gefragt, ob er diese denn „verarschen“ wolle. Wenige Tage später wurde der Mann gefasst – ein abgelehnter Asylbewerber aus Ghana. Ein Geschehen das sich nahtlos einreiht in die anderen beschriebenen Vorgänge. Sie unterscheiden sich in ihrem Denken aber nicht im Handeln. -„Was nicht sein kann, dass nicht sein darf!“.
Wenn wir anderen Menschen helfen, weil diese in Not geraten sind, dann ist das unsere Pflicht, weil wir es besser haben auf dieser Welt. Und wir können mit Stolz darauf blicken, wenn wir Menschen aufnehmen, deren Integration durch beiderseitigen Bemühen gelingt. Diese unsere Sprache sprechen unsere gesellschaftlichen Grundregeln akzeptieren und mit ihrer Arbeit dazu beitragen, dass unsere Gesellschaft weiter gestärkt wird.
Doch all dies sollte uns nicht abhalten unser Recht in unserem Land konsequent durchzusetzen. Noch mögen No-Go-Areas als „Angsträume“ bezeichnet werden. Doch was ist, wenn wir in Zukunft nicht konsequenter handeln? Was passiert mit uns, wenn wir aus ideologischen Gründen Anschläge in Russland weniger bedauern als in Frankreich? Wem nutzt die kollektive Verdrängung auf einem Kirchentag, wenn der ehemalige Präsident der USA bejubelt wird, obwohl dieser 400 tote Zivilisten durch Drohnenneinsätze zu verantworten hat?
Ein lautes Vogelgezwitscher erreicht mich am frühen Morgen. Fragen sind der Inhalt meiner Gedanken. Ich schalte das Radio ein. Keine Rede mehr von den Toten in Manchester. Die Zeit tickt, bis auf dieser Welt erneut ein Attentäter zuschlägt. Im Namen von wem auch immer.
Die Welt ist schön, wenn Du sie änderst!