Je suis Böhmermann

„Sackdoof feige und verklemmt….“ so beginnt die Zeile eines Kunstwerkes von dem schon einmal 96 % der deutschen Bevölkerung gehört haben wollen. Jedenfalls behauptete dies das ZDF Politbarometer am 21.04.2016. Doch was heißt gehört? Es ist doch allenfalls eine Wahrnehmen von Erzählungen, politisch vorgetragenen Statements oder ein Weitertragen von Kommentaren. 2015 sahen das Neo-Magazin-Royal nach Angaben von Quotenmeter.de maximal 2 und im Spartensender ZDF Neo nur 1 Prozent der deutschen Fernsehkonsumenten. Die Sendung am 31.03.2016 erreichte etwas über 370.000 Tausend Zuschauer.

Da die Fernsehforscher von derzeit 75.000.000 Menschen ausgehen, die in der Lage sind Fernsehen zu schauen, bleiben also noch 71,63 Millionen Menschen, die sich aus einer anderen Quelle als durch das Fernsehen über das Opus des Herrn B. informiert haben müssen. Das ganze scheint demnach, ein Stammtischgerede auf sehr hohem Niveau zu sein.

Den Verantwortlichen beim ZDF war die Angelegenheit wohl etwas unangenehm. Jedenfalls entschloss man sich kurzerhand die Freiheit der Kunst zu ignorieren und löschte den Beitrag aus der Mediathek. Bis vor 3 Monaten war der Autor dieses Beitrages, ständiger Zuschauer der Sendung. Bereits zu Zeiten der Harald-Schmitt-Show, war dieser Fan der darstellerischen Fähigkeiten des jetzt kritisierten Frontmanns des Neo-Magazins.

Was bewegte mich dann am Ende des letzten Jahres, die Sendung nicht mehr zu sehen? In erster Linie war es der Umgang mit Menschen die eine andere politische Meinung haben und sich nicht so frei und ungezwungen äußern können, wie es den heutigen medialen Erwartungen entspricht. Ein weiterer wesentlicher Punkt lag in dem Umgang mit Kritikern der Sendung. In einem Artikel in der Noisy beschrieb es der Hip-Hop Labelgründer Marcus Staiger am 26. November 2015 so:

„Ihr verarscht Leute, weil sie weniger Bildung haben, weil sie weniger Geld besitzen und weil sie gesellschaftlich unter euch stehen. Das ist schon ganz cool.“

Je suis Böhmermann
Je suis Böhmermann?

Meine Erfahrungen mit den als Kunst betitelten Zeilen, über einen Staatsmann in der Türkei sind niederschmetternd. Allen den ich die kritisierten Zeilen vorlas, waren erschrocken über die Wortwahl und die primitiven Unterstellungen. Viele sagten mir im Nachhinein folgendes: „Ich habe in den Nachrichten davon gehört, aber das hätte ich nicht gedacht!“ Und trotzdem, nachdem der erste „Schock“ verflogen war, wurde über die Worte gelacht. Es war fast immer eine ähnliche Reaktion zu beobachten. Hat also die Satire ihren Zweck erfüllt oder freuen wir uns insgeheim, dass jemand etwas publiziert, das sich sonst niemand wagen würde öffentlich zu sagen? Wie frei ist Kunst, wenn sie sich als Sprachrohr von Menschen bedient die sonst schweigen?

Als sich am 07. Januar 2015 die Anschläge auf eine französische Redaktion ereigneten war die erste Reaktion“. Je suis Charlie!“ In meinem Artikel „Wir sind nicht Charlie!“ stellte ich diese kontradiktorische Losung in Frage. Heute stelle ich diese Aussage anders. Sind wir nicht alle ein bisschen wie der nette Herr im Jackett? Je suis Bömermann?

Die Freiheit der Kunst endet dort, wo diese nur als Vorwand verwendet wird um Verbitterung und Konflikte zu schüren.

Das war bei den Karikaturen der französischen Zeitschrift der Fall und ist heute bei den Aussagen über den türkischen Präsidenten nicht anders.

Bei der letzten Wahl erhielt die Partei des Präsidenten der Türkei über 49,5 Prozent der Stimmen. Damit eroberte diese am 01. November 2015 die absolute Mehrheit zurück. Von den 570.000 in Deutschland abgegebenen Stimmen fielen fast 60 Prozent auf die AKP. Was mögen diese Menschen denken, wenn ihr politischer Favorit mit Hohn und Spott überschüttet wird. Was mögen Menschen denken, die im letzten Jahr zu uns gefunden haben? Sieht so eine ehrlich gemeinte Integration aus?

Dürfen wir es in Kauf nehmen, dass unter den Deckmäntelchen der Kunst, Zwietracht zwischen den Völkern gesät wird?

Die Fraktionsvorsitzende der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen – Kathrin Göring Eckhart, die sich im September 2015 in einem stark beachteten Video, mit persönlich angreifenden Äußerungen auseinandersetzte, kommentierte die Entscheidung der Kanzlerin, die strafrechtliche Verfolgung von Herrn Böhmermann zu erlauben, mit den Worten: „Kriechen vor Erdogan geht gar nicht.“ In Zusammenhang mit den oben erwähnten Video plädierte Frau Göring-Eckhart für Strafanzeigen, wenn diese Beleidigungen oder Volksverhetzungen enthalten um dann im Bezug auf die Meinungsfreiheit zu sagen:Die hat aber ihre Grenzen, wenn zu Gewalt gegen Personen aufgerufen oder widerliche Hetze betrieben wird.“

Ja was denn nun? Sind Beleidigungen gegen jede Person zur Anzeige zu bringen oder nur wenn es in die politische Richtung passt? Je suis Böhmermann?

§ 103 Abs. 1 StGB „Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“

Dieser Artikel aus dem Strafgesetzbuch soll auf Druck vieler deutscher Politiker 2018 abgeschafft werden. Warum eigentlich? Hat in diesen Staat irgendwer zu befürchten, dass er aufgrund dieses Paragraphen verurteilt wird, nur weil er seine Meinung im Sinne des Artikel 5 unseres Grundgesetzes äußert? Mit Sicherheit nicht. Angeblich sei der Paragraph 103  veraltet und passe nicht mehr in diese Zeit. Was für eine neue Zeit haben wir denn? Die Zeit in der wir uns auf Standardterminen an unsere Vergangenheit erinnern und anschließend die Meinungs- und Kunstfreiheit als Vorwand nutzen um Staatsoberhäupter anderer Staaten zu verunglimpfen? Oder geht es nicht eher um das Recht auf Verschiebung von Grenzen in der Öffentlichkeit und den Medien? Je suis Böhmermann?

Art. 1 - Allgemeine Erklärung der Meschenrechte
Art. 1 – Allgemeine Erklärung der Meschenrechte

Eine Streichung dieses Paragraphen würde zwangsläufig darin gipfeln das andere Staaten ähnliche Regelungen streichen würden. Der ehemalige Verfassungsrichter Hans Hugo Klein beschrieb in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 27.04.2016 folgendes Szenario:

„Die Folge wäre, dass an die Stelle der bisher zwischen den Staaten befolgten Regeln der Höflichkeit Umgangsformen à la Böhmermann träten – unter Vorantritt Deutschlands!“

Dies kann niemand wollen. Wir können es fast täglich erleben, wie schnell verletzte Gefühle, Eitelkeiten und arrogantes politisches Handeln Konflikte auslösen. Und gerade deshalb sollten wir das Gut der Kunstfreiheit als solches begreifen und ehrlich damit umgehen. Je suis Böhmermann – wenn es um die Ehrlichkeit in dieser Debatte geht.

Wir verurteilen zurecht Hetze in den sozialen Medien, lehnen uns aber genüsslich zurück, wenn es Menschen betrifft die uns politisch nicht wohlgesonnen sind. Die Verbreitung  von bewusst kalkulierten Beleidigungen, sollte in unserer Gesellschaft auch weiterhin als solche geahndet werden. Ganz gleich wem es betrifft.

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Von fkmoegelin

In den veröffentlichten Artikeln beschreibe ich die Welt aus meiner Sicht. Diese sind durchaus politisch, aber immer fern von Blockdenken und / oder einer bestimmten politischen Richtung. Die Artikel sind Konkret. Aussagen die bloße Behauptungen sind, finden sie bei mir nicht. Damit bewahre ich meine Unabhängigkeit. Der Standpunkt ist mir wichtig. Dies ist mein Konzept – Frei von Vorurteilen und Paradigmen.