Nehmen wir mal an, Ihre beste Freundin möchte heiraten und Sie wissen durch Ihre berufliche Tätigkeit, dass der auserwählte Mann kriminelle Handlungen begangen hat. Nehmen wir mal an, die berufliche Schweigepflicht verdonnert Sie zum stumm bleiben. Wie würden Sie reagieren? Riskieren Sie die Freundschaft oder ist Ihnen Ihr Job lieber?
So oder ähnlich muss es den ehemaligen Innen – und Kurzeitagrarminister Friedrich ergangen sein, als er sich entschied, gegen die Schweigepflicht zu handeln und strafrechtliche Konsequenzen wegen Geheimnisverrats in Kauf nahm.
Am Montag hatte die Staatsanwaltschaft in Hannover, im Hause des SPD-Politikers Edathy, eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Als Grund für diese Maßnahme, nannte man der Presse, dass Vorwürfe im Raum stehen, die Herrn Edathy in Verbindung mit kinderpornografischen Material bringt. Bekannt wurde die Aktion durch veröffentlichte Fotos einer niedersächsischen Lokalzeitung, die eine Auflage von 19.000 Exemplaren hat.
Dummerweise wurden die Fotos durch ein Fenster gemacht, sodass die Empörung sich zunächst gegen die Lokalzeitung richtete. Langsam sickerten dann jedoch immer mehr Details durch. Inzwischen ist bekannt, dass die kanadische Polizei, bei ihrer 3-jährigen Aktion gegen die Zerschlagung eines internationalen Kinderpornoringes, auf eine IP-Adresse aufmerksam wurde, die lt. Spiegel den Politiker Edathy zuzuordnen war.
Allerdings ist auf den durchsuchten Daten, nicht so richtig was zu finden gewesen. Und wenn man den „Experten“ glauben darf, ist das wonach gesucht wird, eigentlich auch nicht strafrechtlich verwertbar. Vermutlich ist dies der Grund, warum die Ermittler solange für eine Untersuchung benötigten.
Noch während der Koalitionsverhandlungen, informierte der damalige Innenminister Friedrich, den Verhandlungspartner Gabriel über die Fakten. Damit hat dieser der Koalition einen guten Dienst erwiesen. Denn was wäre passiert, wenn Herr Edathy in eine verantwortungsvolle Position gewechselt wäre? Immerhin war er Vorsitzender des NSU-Untersuchungsausschusses. Da hätte doch eine Tätigkeit im Bundesinnenministerium nahe gelegen.
Hat also Herr Friedrich, zwar die Schweigepflicht verletzt, jedoch seinen Amtseid über diese gestellt? Wir erinnern uns an die Artikel 56 und 64 (2)des deutschen Grundgesetzes:
„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“
Erstaunt bin ich im Nachhinein, dass der Hinweis in der SPD seine Kreise zog. Gabriel gab die Information an Frank-Walter Steinmeier und Thomas Oppermann weiter. Letzterer rief wiederum den BKA-Präsident Jörg Ziercke an, um sich diese Information bestätigen zu lassen. Unterliegt der BKA-Präsident denn keiner Schweigepflicht?
Herr Ziercke hat dies jedoch, unverzüglich dementieren lassen. Nach Recherchen der „Leipziger Volkszeitung“ wussten ebenso alle 16 Landeskriminalämter über die Ermittlungen Bescheid. Lag die die Quelle der Information an den Verdächtigen, approximativ irgendwo anders? Konnte man bei den SPD Verantwortlichen einfach nicht schweigen und hat selbst den Politiker Edathy vorgewarnt?
Denn der zog sich schon auffällig früh von der politischen Bühne zurück und legte noch vor der Hausdurchsuchung sein Bundestagsmandat nieder. Vorwürfe gegen Kinderpornografie wiegen sehr schwer und sie können bei falschen Vorwürfen ein ganzes Leben zerstören. Man sollt mit diesen Informationen sehr sensibel umgehen. In diesen Fall ist wohl wieder vieles falsch gelaufen. Was bleibt ist ein zurückgetretender Minister, der schlimmeres verhindert hat.
Die Welt ist schön, wenn Du sie änderst!