Artikel 38 (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Dieser Artikel ist aus dem Grundgesetz. Er beschreibt das es möglich ist, dass Abgeordnete auch ruhig mal eine eigene Meinung haben und vertreten dürfen. Fernab von Fraktionsdisziplin und Abstimmungszwängen.
Am Montag werden wieder nationalbesoffene Einheitsreden gehalten. Angesichts des gerade beschlossenen Euro-Rettungschirm-Abgrundes von
211.000.000.000 €
und der damit verbunden Bundestagsmobbingshow sollten wir die Sonne genießen, relaxen und den wenigen Abgeordneten danken, die Ihre verfassungsmäßigen Rechte, trotz aller Widerstände wahrgenommen haben.
Die Welt ist schön, wenn Du sie änderst!